druckkopf

Aktuelles

Endlich ist es soweit: Die Geberländer Bayern und Hessen ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Seit Jahren fordert der Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. eine verfassungsrechtliche Klärung des derzeit geltenden Länderfinanzausgleichs. Die Schmerzgrenze war längst überschritten.

So kann es nicht verfassungskonform sein, dass – wie es zur Zeit der Fall ist – drei Geberländer (Bayern, Baden-Württemberg und Hessen) mit 7,9 Mrd. € 13 arme Nehmerländer unterstützen.

Allein der Freistaat Bayern wurde 2012 mit 3,9 Mrd. € ausgeplündert, die er in den Finanzausgleich einzuzahlen hatte. Das ist mehr als die Bayern jemals als Nehmerland erhalten haben. Wie kann es den bayerischen Bürgern und Steuerzahlern erklärt werden, dass ihr Land 10 % des Staatshaushalts in den Finanzausgleich einzahlt.

Die bayerischen Bürger wollen insbesondere nicht mehr für die Schlampereien und Mehrkosten beim Flughafen der Bundeshauptstadt Berlin - mittelbar über den Länderfinanzausgleich – zur Kasse gebeten werden. Berlin ist mit 3,3 Mrd. € der größte Profiteuer des Finanzausgleichs.

Endlich reagieren Bayern und Hessen und rufen das Bundesverfassungsgericht an.

Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts war längst überfällig.

Nun ist es soweit – ein großer Verbandserfolg.

Denn:

•  Der Länderfinanzausgleich muss      gerechter werden.

•  In den Nehmerländern müssen Anreize      für solides Wirtschaften und eine sparsame Haushaltspolitik geschaffen      werden.

Das Bundesverfassungsgericht wird hoffentlich der Ausbeutung der Geberländer einen Riegel vorschieben.

Wenn Ministerpräsident Seehofer dabei von einem „Akt der Notwehr“ spricht, sagt der Bund der Steuerzahler in Bayern: „Die Verfassungsklage ist ein Akt der Gerechtigkeit“.

Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin in dieser Sache und zeichnen unter: HIER